
Formen der Unterstützung
Die KFEK bietet den Anspruchsberechtigten eine indirekte Form der Zusatzfürsorge an. Dies bedeutet, dass der Leistungsempfänger – im Rahmen der von der Geschäftsordnung vorgesehenen Anforderungen für die Erstattung – die benötigten medizinischen Leistungen bei einer beliebigen Gesundheitseinrichtung in Anspruch nehmen kann.




